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   VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18   

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https://dejure.org/2020,47401
VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18 (https://dejure.org/2020,47401)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20.10.2020 - 14 K 7613/18 (https://dejure.org/2020,47401)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 14 K 7613/18 (https://dejure.org/2020,47401)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Eingegriffen wird in den Schutzbereich des Grundrechts durch jeden Akt staatlicher Datenerhebung (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die Videoüberwachung in der Form der Bildaufzeichnung von Personen stellt grundsätzlich einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, juris) hat zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze gestützt auf § 21 Abs. 3 PolG a.F. (eingeführt durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes und des Meldegesetzes vom 19.12.2000 (GBl. S. 752)) entschieden, dass auch der bloßen Beobachtung mittels Bildübertragung - sog. Kamera-Monitor-Prinzip - Eingriffscharakter zukommt, auch wenn die Aufnahmen "flüchtig" sind und nur eine unmittelbare, zeitgleiche Auswertung des Bildmaterials am Monitor zulassen.

    Möge auch die kurzfristige Beobachtung eines öffentlichen Platzes durch einen Polizeibeamten durchaus unterhalb der Schwelle des Grundrechtseingriffs liegen, werde diese Schwelle jedenfalls durch die aufgezeigte Form der permanenten und mit besonderen technischen Möglichkeiten ausgestatteten Bildübertragung in quantitativer und qualitativer Weise überschritten (vgl. zum Ganzen VGH, Urteil vom 21.07.2003 - 1 S 377/02 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Hierfür sieht die Verwaltungsgerichtsordnung die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) als statthafte Klageart vor (vgl. zum Einsatz verdeckter Ermittler VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris).

    Die rechtlichen Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO haben sich in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Feststellungsklage die Rechtswidrigkeit einer erledigten polizeilichen Maßnahme, die kein Verwaltungsakt ist, begehrt wird, an der Rechtsprechung zum berechtigten Interesse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz4 VwGO zu orientieren, wobei festzuhalten ist, dass die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben (vgl. BVerwG, Urteilvom03.11.1988 - 7 C 115.86-, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris).

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Betroffene in absehbarer Zeit aufgrund im Wesentlichen gleicher tatsächlicher und rechtlicher Verhältnisse wiederum mit einer entsprechenden Maßnahme gegen sich rechnen muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris m.w.N.).

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13

    Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 C 4/13 -, juris), der sich die Kammer anschließt, sind nur solche Flächen im Vorfeld eines Bahnhofs als Bahnanlagen einzustufen, bei denen objektive, äußerlich klar erkennbare, d.h. räumlich präzise fixierbare Anhaltspunkte ihre überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr im Unterschied zum Allgemeinverkehr belegen.

    Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf einer solchen Fläche ist, sofern nicht in der vorbezeichnet erwähnten Weise Anhaltspunkte die überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr belegen, nicht eine Sonderpolizei des Bundes zuständig, sondern die nach Landesrecht zu bestimmende Gefahrenabwehrbehörde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 28.05.2014 - 6 C 4.13 -, juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass die polizeiliche Maßnahme beendet und damit das Rechtsverhältnis erloschen ist (vgl. auch BVerwG, Urteilvom03.11.1988 - 7 C 115.86-, juris).

    Die rechtlichen Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO haben sich in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Feststellungsklage die Rechtswidrigkeit einer erledigten polizeilichen Maßnahme, die kein Verwaltungsakt ist, begehrt wird, an der Rechtsprechung zum berechtigten Interesse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz4 VwGO zu orientieren, wobei festzuhalten ist, dass die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben (vgl. BVerwG, Urteilvom03.11.1988 - 7 C 115.86-, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris).

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2015 - 1 S 554/13

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Der Betroffene hat die Umstände vorzutragen, aus denen sich das Feststellungsinteresse ergibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2015 - 1 S 554/13 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner einstweiligen Anordnung vom 17.02.2009 (- 1 BvR 2492/08 -, juris) in Bezug auf Übersichtsaufzeichnungen bei Versammlungen entschieden, dass Übersichtsaufzeichnungen nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer einen Grundrechtseingriff darstellen, da auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen in der Regel individualisierbar miterfasst seien.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (zum Ganzen BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, juris).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Es fehlt der Klägerin auch nicht an der - auch im Rahmen einer Feststellungsklage erforderlichen - Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO in analoger Anwendung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.07.1990 - 7 B 71.90 -, juris).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Auszug aus VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18
    Denn auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, kann verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz die Anerkennung eines Feststellungsinteresses erfordern, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 6 C 46.16 -, juris m.w.N.).
  • VG München, 22.11.2023 - M 7 E 23.5047

    Drohne, Herstellungsbeitrag, Ermittlung der Geschossflächen, Rechtmäßigkeit der

    Unter Berücksichtigung des heutigen Stands der Technik dürften die streitgegenständlichen Maßnahmen in seine grundgesetzlich geschützte Rechtsposition eingreifen (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 14 K 7613/18 - juris Rn. 36 zu Übersichtsaufnahmen anlässlich eines Fußballspiels; VG Freiburg, U.v. 29.7.2021 - 10 K 4722/19 - juris Rn. 38 zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen).
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